Legal Entity Identifier (LEI)

Vergabe und Verwaltung unter: wm-leiportal.org

 

Mehr Transparenz

Der während der Finanzmarktkrise festgestellte Mangel an Daten zu Finanzströmen sowie zu Risiken und Verflechtungen der Finanzinstitute zeigt die Notwendigkeit einer staatenübergreifenden Regulierung. Die G-20, die Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer, verpflichteten sich deshalb, das systemische Risiko im Finanzmarkt zu reduzieren und die Transparenz im außerbörslichen Handel mit Finanzderivaten zu verbessern.

Um die Qualität von Finanzdaten weiter anzuheben sowie um Marktmissbrauch und Finanzbetrug einzuschränken, ist es erforderlich, alle Kontrahenten bei Transaktionen mittels eines einheitlichen Referenzcodes eindeutig zu identifizieren.

 

Legal Entity Identifier (LEI) System

Die G-20 beauftragte deshalb den Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB), ein Legal Entity Identifier (LEI) System zu entwerfen, um mit dessen Hilfe mehr Transparenz auf den Finanzmärkten zu erzeugen.

Zukünftig wird es möglich sein, die Vertragsparteien von Finanzmarkttransaktionen weltweit eindeutig zu identifizieren. Den Regulatoren soll es damit erleichtert werden, gegebenenfalls entstehende systemische Risiken durch eine vereinfachte Aggregation relevanter Unternehmen frühzeitig zu erkennen.

Neben der besseren Risikobewertung bietet das neue System auch mehr Transparenz für Investoren. Denn mit dem LEI-System ist es zukünftig möglich, Analysen und das Risikomanagement effizienter zu gestalten. Damit reduziert es die operativen Kosten und steigert die Markteffizienz.

 

Der LEI – ein öffentliches Gut

Der LEI wird ein öffentliches Gut sein, dem keine privaten Eigentums- oder Lizenzrechte entgegenstehen. Aufgrund neuer europäischer Regularien ist der LEI zukünftig auch gegenüber der Aufsicht zu verwenden.

Dabei verfolgt man mit dem LEI nicht das Ziel, bestehende Identifier zu ersetzen. Perspektivisch wird er sich jedoch als verbindlicher Standard für das regulatorische Reporting etablieren. Darüber hinaus sollen die bestehenden, in der Regel keiner internationalen Vereinheitlichung unterliegenden Identifier der Industrie, auf ihn „gemappt“ werden.

Technisch wird der vom Finanzstabilitätsrat (FSB) entwickelte LEI-Code aus einer 20-stelligen zufälligen Buchstaben- und Ziffernkombination, gemäß ISO-Standard 17442, bestehen. Zusätzlich sollen noch weitere Unternehmensdaten, wie Name und Hauptsitz des Institutes, Datum der Erstteilnahme am LEI-System oder auch das letzte Aktualisierungsdatum des LEI-Datensatzes gespeichert werden.

Bis das LEI-System komplett implementiert und etabliert ist, übernehmen Pre-Local Operating Units (Pre-LOUs) die Vergabe des LEI.

 

LEI-Beantragung

WM Datenservice ist Europas größte Vergabestelle für den Legal Entity Identifier (LEI). Sie können Ihren LEI auf WM-LEIPORTAL direkt unter LEI-Beantragung bestellen.

Aktuelle Information: Globale LEI-Daten zum Download per Web und FTP-Account plus LEI-Überprüfungs-Schnittstelle.

Seit 1. Dezember 2014 bietet wm-leiportal.org die LEI-Daten von aktuell 20 LEI-Vergabestellen weltweit, täglich aktualisiert via Web und FTP-Account zum Download an.

Parallel können die Daten auch als XML-Datei mittels eines kostenpflichtigen und sicherheitsgeschützten FTP-Accounts abgerufen werden. Die Daten werden kalendertäglich, morgens jeweils gegen ca. 6:00 Uhr (MEZ) zur Abholung bereitgestellt. Wählbar sind neben der Gesamt-Datei (full file) auch der Download einer täglichen Delta-Datei (also: Differenz zum Vortag).

 

Zusätzlich bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, den Gesamtbestand der globalen LEI-Daten zu durchsuchen. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung von LEI-Daten in nicht CFF-konformen Formaten zum 31.12.2014 eingestellt wird.

Häufig gestellte Fragen

Der Legal Entity Identifier (LEI) ist eine international standardisierte und weltweit gültige Kennung für Teilnehmer am Finanzmarkt und dient dazu, Geschäftspartner (beispielsweise Unternehmen, Banken oder Investmentfonds) eindeutig zu identifizieren und bestimmte Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden erfüllen zu können. Neu im Vergleich zu bestehenden Systemen ist hier die globale Lösung über alle Länder, Märkte und Rechtssysteme hinweg.

Der Aufbau des globalen LEI-Systems erfolgt als Antwort auf die Folgen der Finanzkrise und in Reaktion auf die Schwierigkeiten von Banken und Regulatoren, unklare Firmengeflechte und Verbindungen von Emissionen zu Emittenten schnell und eindeutig zu identifizieren.

Welche rechtlichen Einheiten zwingend einen LEI benötigen, regeln die nationalen oder supranationalen Gesetzgeber. Es wird erwartet, dass die Verwendung des LEI weltweit von vielen Behörden und Institutionen mit Blick auf die Regulierung der Finanzmärkte vorausgesetzt wird.

Gemäß den ISO-Standards dürfen LEIs zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich an rechtliche selbstständige Entitäten, nicht aber an natürliche Personen vergeben werden.

Seit 2012 sind Banken, Fondsgesellschaften und einige juristische Personen, die mit Aktien oder Fonds handeln, verpflichtet, einen eindeutigen Identifikations-Code namens LEI vorzuweisen. Diese Verpflichtung gilt auch für Unternehmen, Vereine und Stiftungen, die Kapital in Aktien und Fonds investieren. Seit 2019 gehören auch einige Freiberufler und Gewerbetreibende dazu.

Der LEI, auch bekannt als Legal Entity Identifier, wurde kurz nach der Bankenkrise im Jahr 2008 eingeführt. Sein Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Missbrauchsfälle aufzudecken. Die Notwendigkeit, den Finanzmarkt durch ein einheitliches System zu regulieren, wurde 2008 deutlich. Durch den LEI ist nun eine eindeutige Identifizierung juristischer Personen möglich. Diese schafft Sicherheit und Transparenz.

Um die Beantragung mehrerer LEIs so einfach wie möglich zu machen, bietet WM Datenservice Ihnen ab einer Mindestmenge von 10 LEIs ein komfortables Massenbeantragungsverfahren an (siehe „Leitfaden LEI-Massenbeantragung“). Die benötigten Informationen zu Ihren Gesellschaften bzw. Fonds können dann gesammelt über ein Template eingereicht werden. Bei Interesse richten Sie bitte eine entsprechende Anfrage an lei-helpdesk@wmdaten.com.

Der LEI wird einem föderalen Prinzip folgend durch lokale Institutionen (sog. Local Operating Units, LOUs) vergeben. WM Datenservice übernimmt als LOU die LEI-Vergabe seit April 2013. Am 3. Oktober 2013 erteilte das LEI ROC WM Datenservice ein offizielles „Endorsement“.

Die von WM Datenservice vergebenen LEIs sind somit von allen Mitgliedern des LEI ROC verbindlich anerkannt und können daher global für aufsichtsrechtliche Zwecke (insbesondere Reporting nach EMIR und Dodd-Frank Act) verwendet werden.

Die BaFin überprüft als „Sponsoring Authority“ in diesem Kontext die Einhaltung der vom FSB bzw. LEI ROC vorgegebenen Standards. Seit dem 13.04.2017 ist WM Datenservice offiziell durch die GLEIF als internationale Vergabestelle für den LEI akkreditiert.

Zu jedem LEI gehören weitere Daten zum Unternehmen bzw. Fonds:

  • Offizieller Name der Legal Entity / des Fondsmanagers
  • Rechtsform
  • Registernummer + Name des Registers
  • Juristische Adresse der Hauptverwaltung / des Fondsmanagers
  • ISO-Ländercode (z.B. DE)
  • Datum der ersten LEI-Vergabe
  • Datum des letzten Updates der gespeicherten Informationen
  • Datum und Grund, wann der LEI ausläuft

Zusätzliche Felder und Informationen können mit der weiteren Entwicklung des Standards ergänzt werden.

Die Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) wurde im Juni 2014 vom Financial Stability Board mit dem Auftrag gegründet, die Implementierung und den Einsatz des Legal Entity Identifier (LEI) zu fördern. Die Stiftung erhält Unterstützung vom Regulatory Oversight Committee und untersteht dessen Aufsicht. Letzteres wird von Behördenvertretern aus aller Welt gebildet, die gemeinsam die Transparenz auf den weltweiten Finanzmärkten verbessern wollen. GLEIF ist eine supranationale gemeinnützige Organisation mit Hauptsitz in Basel, Schweiz.

Zu jedem LEI werden profilspezifische Angaben verlangt und im globalen LEI-System veröffentlicht.
Unternehmen

  • Name des Unternehmens
  • Register / Register-Nr.
  • Rechtsform
  • Adresse juristischer Sitz
  • Adresse Verwaltungssitz

Fonds

  • Name des Fonds
  • Fondsstruktur
  • Klassifizierung der Fondsart
  • Rechtsform
  • Register / Register-Nr. des Fonds
  • Name und juristischer Sitz der auflegenden KVG
  • Name und juristischer Sitz der Verwahrstelle

Juristische Personen des öffentlichen Rechts

  • Name der juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Klassifizierung
  • Register / Register-Nr.
  • Adresse juristischer Sitz
  • Adresse Verwaltungssitz

Außerdem werden allgemeine Informationen wie LEI-Status, Erstvergabedatum, Datum der letzten Datenänderung, verwaltende Vergabestelle, Ablaufdatum, etc. veröffentlicht. Zusätzliche Felder und Informationen können mit der weiteren Entwicklung des Standards ergänzt werden.

Für alle Unternehmen, deren LEIs ab Mai beantragt bzw. verlängert werden, besteht die regulatorische Plicht, Angaben zur Konzernstruktur zu machen. Näheres hierzu finden im nächsten Punkt der FAQ.