International and special Tax (IST)
- US ICR Section 871(m)
- Check-the-Box (US)
- Stamp Duty (UK)
- TOB (Belgien)
- Investmentbesteuerung
Daten für ein globaleres Steuerwesen
Das deutsche Steuerwesen wird immer mehr vom globalen Steuerrecht beeinflusst. Zum einen müssen deutsche Finanzinstitute mit ausländischen Kunden oder mit Aktivitäten im Ausland unterschiedliche lokale Steuerregime berücksichtigen. Zum anderen passt der Steuergesetzgeber neue Gesetze internationalen Gegebenheiten an, auch um ggf. entsprechende Gestaltungsspielräume zu schließen.
Folgende Informationssegmente werden in dem Produkt International and Special Tax (IST) dargestellt:
US IRC Section 871(m)
Seit 1. Januar 2017 finden die Vorgaben der US-Treasury Regulations zu Section 871(m) in Bezug auf sog. equity linked instruments (ELIs, z.B. Futures und Optionen, aber auch Wertpapiere wie Zertifikate, Optionsscheine, Wandelanleihen, etc.) und notional principal contracts (NPCs, insbesondere Swaps) mit der Verpflichtung zum US-Quellensteuerabzug auf dividend equivalent payments grundsätzlich Anwendung. WM nimmt eine Kennzeichnung von Wertpapieren nach Section 1446(F), bzw. 1445 IRC, der im WM-Datenhaushalt geführten Finanzinstrumente als equity linked instruments (ELI) und notional principle contracts (NPC) vor.
Check-the-Box (US)
Check-the-Box ist ein Besteuerungswahlrecht in den USA.
Stamp Duty UK
In Großbritannien unterliegen britische und ausländische Wertpapiere unter bestimmten Voraussetzungen bei Erwerb der UK-Stamp-Duty.
Belgien TOB
WM liefert eine Kennzeichnung, ob ein Fonds der Financial Services and Markets Authority (FSMA) unterliegt. Ergänzt wird dies noch um die Informationen zur belgischen Börsenumsatzsteuer (TOB).
Investmentbesteuerung
Aufgrund der InvStG-Reform erfolgte eine Erweiterung des Produktes um folgende Informationen:
- anrechenbare Fondsausgangsquellensteuer (§20 InvStG)
- Kapitalbeteiligung i.S.v. §2 Abs. 8 Nr. 2a-b InvStG
- inländische Einkünfte mit Kapitalertragsteuerabzug durch die Verwahrstelle des Fonds (§44 Abs.1 Satz 4 EStG)