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Fragen und Antworten zu Zielmarkt, Kostentransparenz sowie PRIIPs

Die Finanzmarktrichtlinie- und -verordnung MiFID II / MiFIR verpflichtet die Emittenten von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten dem Markt Daten bezüglich Zielmarkt und Kostentransparenz zeitnah zur Verfügung zu stellen. WM Datenservice nimmt diese Daten von den Emittenten entgegen und übermittelt sie an die Marktteilnehmer.

Ebenso ist WM Datenservice beauftragt, die Daten zu PRIIPs zur Verfügung zu stellen. Nach der PRIIPs-VO müssen die Hersteller des jeweiligen Anlageprodukts (PRIIPs-Hersteller) – u. a. Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) und Wertpapierfirmen – für die von ihnen aufgelegten Finanzinstrumente KIDs erstellen und ab dem 31. Dezember 2016 den Vertreibern von PRIIPs („Vertriebsstellen“) zur Verfügung stellen.

Zu diesem Zweck hat WM Datenservice entsprechende Schnittstellen eingerichtet. Die FAQ-Liste soll für Sie ein Leitfaden sein und Antworten auf Fragen geben, die eventuell in Ihrem Haus auftreten.

 

FAQ – MiFID-Daten WM an Kunden


Gibt es eine inhaltliche Prüfung der MiFID und PRIIP-Daten?
WM tritt nur als Transporteur und Bereitsteller der Datenstruktur auf, eine inhaltliche Prüfung der angenommenen Daten findet zurzeit nicht statt. Auf mehrfach geäußerten Wunsch des Marktes wird derzeit die Einführung inhaltlicher Prüfungen WM-seitig diskutiert.

Warum werden keine MiFID-Daten bzw. Korrekturen für inaktive Produkte oder noch nicht aktive Produkte ausgeliefert?
Die MiFID- und PRIIP-Daten können nur für aktive Gattungen (GD100A=1) belegt werden. Datenlieferungen für inaktive Instrumente verursachen nur unnötigen Netzwerktraffic und belegen Ressourcen. Auch Korrekturmeldungen werden für diese Gattungen nicht mehr vorgenommen.

Welchen Service bietet WM bezüglich der Zielmarktklassifikation an?
Die Abdeckung der Zielmarktklassifikation durch Lieferung aller Herstellerdaten inklusive Zusatzinformationen (z.B. Produktkategorie zu Kenntnisse und Erfahrungen) sowie einer von WM durchgeführten indikativen Zielmarktklassifizierung auf Basis des mit der Kreditwirtschaft abgestimmten Regelwerkes, sofern der Hersteller keine Informationen zum Zielmarkt zuliefert. Eine Bestimmung des Zielmarktes des Kunden (Beratung) findet nicht statt.

Welche Auswirkungen hat es, wenn keine Zielmarktdaten geliefert werden?
Sofern der jeweilige Emittent/Hersteller der MiFID unterliegt, ist dieser verpflichtet, den Zielmarkt für jedes Finanzinstrument zu bestimmen; die Vertriebsstellen müssen dies entsprechend berücksichtigen. Das Thema Zielmarkt gliedert sich in die zwei Feldbereiche ‘Zielmarkt’ und ‘negativer Zielmarkt’. Die Felder aus dem Bereich Zielmarkt sind vom Emittenten auf jeden Fall zu bestücken.
Der Bereich negativer Zielmarkt hat eher optionalen Charakter. Über den negativen Zielmarkt kann gezielt für einzelne Aspekte des Zielmarktes eine entsprechende Nicht-Eignung ausgesprochen werden. Es stehen die gleichen Feldpositionen wie im Zielmarkt zur Verfügung.
Fehlende oder falsche Zielmarktdaten haben unmittelbare Auswirkungen auf den Vertriebsprozess des Instruments. WM Datenservice empfiehlt den Emittenten im eigenen Interesse, die entsprechenden Daten bereitzustellen.
 
Weshalb können für bestimmte Wertpapiere keine Zielmarktdaten vorliegen?
Die Zielmarktfelder sind grundsätzlich keine Pflichtfelder. In erster Ordnung ist der Emittent/Hersteller dafür verantwortlich, WM Datenservice Zielmarktdaten über das emittierte Finanzinstrument zukommen zu lassen. In Fällen, in denen keine Informationen vorliegen, wird von WM ersatzweise ein Vorschlag für den Zielmarkt (nicht für den negativen Zielmarkt) ermittelt.
 
Ausgenommen sind insbesondere verbriefte Derivate und Fonds. Diese Klassifizierungen sind im Feld GD198C ausgewiesen. WM wird außerdem nicht den Risikoindikator und das Risiko- und Renditeprofil ermitteln.
   
Warum gibt es Produkte, bei denen das Feld GD496P (Kennzeichen Herkunft Zielmarktdaten) ohne Befüllung geliefert wird? 
Die Feldbelegung von GD496P erfolgt nur, wenn WM entweder Daten vom Emittenten zum Zielmarkt/Kostentransparenz übermittelt wurden oder WM selbst Zielmarktdaten nach abgestimmtem Regelwerk generiert hat. Das Regelwerk basiert auf Assetklassen. Einige Assetklassen sind von einer standardisierten Belegung mit Zielmarktdaten ausgeschlossen. Es erfolgt also nicht die Abdeckung aller Instrumente mit Zielmarktdaten, weshalb es durchaus zu einer fehlenden Befüllung von GD496P kommen kann. 
 
Was versteht man unter „negativem Zielmarkt“? Weshalb weichen die Werte des Zielmarkts von denen des negativen Zielmarkts ab?
Das Thema Zielmarkt gliedert sich in die zwei Bereiche: ‘Zielmarkt’ und ‘negativer Zielmarkt’. Während der Zielmarkt dafür gedacht ist, ein Anlegerprofil zu definieren, für das gewisse Wertpapiere empfehlenswert sind, veranschaulicht der negative Zielmarkt, für welche Retail-Kunden das Wertpapier nicht in Frage kommt. Der Bereich negativer Zielmarkt hat einen optionalen Charakter. Über den negativen Zielmarkt kann gezielt für einzelne Aspekte des Zielmarktes eine entsprechende Nicht-Eignung ausgesprochen werden. Daher werden für den Zielmarkt und den negativen Zielmarkt unterschiedliche Schlüssel verwendet.
 
Weshalb werden für insolvente Wertpapiere keine Zielmarktdaten erstellt?
Bei Instrumenten, für die derzeit Zahlungen ausgesetzt sind oder ein offenes Insolvenzverfahren läuft, werden keine Zielmarktbelegungen seitens WM vorgenommen.
 
Können Änderungen in der Ausgestaltung des Wertpapiers zu Änderungen in den Zielmarktinformationen führen?
Ja. Änderungen im Wertpapier können zu einer Neubewertung der Zielmarktinformationen führen. Die Hersteller sind daher angehalten, diese an WM zu melden.
 
Wie kann es sein, dass eine ISIN/ WKN mit Zielmarktdaten auf Basis des WM-Regelwerkes einen Risikoindikator (Feld GD496H) ausweist?
MiFID sieht vor, dass im Rahmen der vom Emittenten zu liefernden Zielmarktinformationen ein Risikoindikator enthalten ist. Für Instrumente, die der PRIIPs-Verordnung unterliegen, gibt es über die PRIIPS – Regulierung die Vorgabe zur Ermittlung des sogenannten Summary Risk Indicator (SRI).
SRI und Risikoindikator werden beide im Feld GD496H geliefert.
Das Feld GD496H kann durch eine Meldung seitens des Emittenten im Bereich PRIIP bestückt worden sein. Daher kann es durchaus zu der in der Fragestellung genannten Datendarstellung kommen. Es erfolgt keine Belegung des Risikoindikators seitens WM.
 
Worin besteht der Unterschied zwischen den Feldern Risiko-Rendite-Profil (GD496M) und Risikoindikator (GD496H)?
Im Arbeitskreis zum Zielmarkt wurde auf Wunsch der Vertriebe beschlossen, dass das Feld Risiko-Rendite-Profil als verbale Umschreibung analog zum SRI eingeführt wird. Das Risiko-Rendite-Profil enthält Abstufungen der verschiedenen Risikoklassen (z.B. Risikoklasse 1: Sicherheitsorientiert/ sehr geringe Risikobereitschaft; Sehr geringe bis geringe Rendite / sehr geringe bis geringe Kursschwankungen). Beide beziehen sich aber auf dieselbe Sache (den Risikoindikator) und sollen deshalb auch denselben Wert haben.
Der Risikoindikator (Feld GD496H) kann entweder mit den PRIIP-Daten oder mit den Zielmarktdaten gesandt werden. Das Risiko-Rendite-Profil kann nur mit den Zielmarktdaten gesandt werden.
 
Warum wird ein bestimmtes Produkt von WM als PRIIP-pflichtig eingestuft?
Das Feld GD496A wird in der Regel vom Hersteller gefüllt. Fachlich gesehen entscheidet der Hersteller des zugrundeliegenden Finanzinstrumentes, ob es sich um ein PRIIP handelt oder nicht.
Nur dann, wenn der Hersteller keine Information zu diesem Finanzinstrument sendet, übernimmt WM die Prüfung und PRIIP-Kennzeichnung des Finanzinstrumentes.
Diese Kennzeichnung nimmt WM auf der Grundlage der EFIC-Klassifikation vor.
 
Warum wird im GD496A das Kennzeichen "J" und nicht "UCITS-Fonds" geliefert?
Das Feld GD496A wird sowohl durch WM (falls keine Emittentenmeldung vorliegt) als auch durch eine Emittentenmeldung belegt. Bei UCITS-Fonds und Belegung durch WM erhält das Feld den Schlüssel  „U“ (UCITs Fonds, bzw. Fonds künftig unter die PRIIPS-VO fallen). Sobald eine Emittentenmeldung eingeht, in der sich der Fonds als der PRIIP-VO unterliegend positioniert, wird dieses ggf. vorbelegte „U“ auf „J“ (Ja) umgestellt.
 
Warum ist das KID-Kennzeichen GD496C (AKTUELLES KID (EU) PRIIPS-VO VORHANDEN, HERSTELLER) nicht auf „J“ gesetzt?
Meistens liegt WM dann noch keine Meldung des Herstellers für das Themengebiet PRIIP vor (erkennbar durch GD496B (KENNZEICHEN QUELLE )=2=WM Datenservice). Daten zum KID werden ausschließlich aufgrund einer Emittentenmeldung bestückt. Ein Abgleich mit dem EDH erfolgt nicht.

Welchen Service bietet WM bezüglich des Themas Kostentransparenz an?
WM Datenservice liefert die vom Produkt abhängigen Produktkosten zu Finanzinstrumenten (Fonds, Derivate), sowie die fachliche Unterscheidung in ex-ante-/ex-post-Kosten. Zudem werden detaillierte Darstellungen der verschiedenen Kostenpositionen (u.a. Einstiegskosten, Ausstiegskosten, Anlassbezogene Kosten Fonds, Gesamtkosten Fonds periodenbezogen) dargestellt.

Teil der neuen Kostentransparenz von MiFID II sind die produktbezogenen einmaligen Kosten: Felder JV001 – Einstiegskosten (Produkte mit Fair Value), JV002 – Ausstiegskosten (Produkte mit Fair Value). Wer berechnet die Ein- und Ausstiegskosten? Wie und wie oft erfolgt diese Berechnung?
Einstiegskosten stellen die Differenz zwischen Briefkurs und Fair-Value dar. Ausstiegskosten dagegen die Differenz zwischen Fair-Value und Geldkurs. Die Ermittlung der Kosten erfolgt durch den Emittenten zu einem bestimmten Tageszeitpunkt. Dieser Zeitpunkt findet sich jeweils im Teilfeld D als sogenannten Timestamp wieder. WM geht von einer einmaligen Ermittlung am Tag aus.

Was ist der Unterschied zwischen ex ante und ex post Kostentransparenzdaten?
Grundsätzlich werden zwei Arten von Kostentransparenzdaten unterschieden:
Ex ante: Einmalige geschätzte laufende Kosten zuzüglich der Information, ob es einen Fair-Value gibt. Diese Daten gehören thematisch zu MiFID II und werden nur einmal zu Beginn der Laufzeit des Instruments geliefert. Anpassungen werden für ex ante Kosten nicht erwartet.
Ex post: Regelmäßige, in der Regel täglich angepasste Kosten, die die Bereiche Einstiegs-, Ausstiegs- und Laufende Kosten enthalten. Diese Daten werden nach Begebung der Emission täglich ermittelt und geliefert. Die laufenden Kosten enthalten kumulierte Beträge für das aktuelle Kalenderjahr.